Newsletter Naturschutzrecht Nr. 08 vom 4.12.2002
verantwortlich für den Inhalt: Informationsdienst für Natur- und Umweltschutz Tübingen, A. & J. Schumacher GbR


Inhalt:

Aktuelle Meldungen
Gesetzesänderungen
Rechtsprechung
Literatur
Online-Zeitschrift

 

Aktuelle Meldungen:

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) zur "Optimierung von Fledermauswinterquartieren in Ostdeutschland"
Das Bundesamt für Naturschutz hat im Auftrag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin der Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR) grünes Licht für ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) zur "Optimierung von Fledermauswinterquartieren in Ostdeutschland" gegeben. An ausgewählten Standorten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen sollen im Rahmen des Projekts Fledermaus-Überwinterungsquartiere modellhaft gesichert sowie bauliche Verbesserungen entwickelt und praktisch erprobt werden. "Fledermäuse sind eine hochgradig gefährdete Tiergruppe. Die einzelnen Winterquartiere beherbergen in unterschiedlichen Beständen derzeit bis zu zehn verschiedene Arten. Zum Beispiel die gefährdeten FFH-Arten Kleine Hufeisennase, Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Teichfledermaus", sagte BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Das E+E-Vorhaben wird aus Bundesmitteln mit rund 527.000 Euro gefördert und ist auf drei Jahre angelegt. Weitere Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund 324.000 Euro stellen die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie EURONATUR zur Verfügung. Das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben baut auf einer Analyse von potenziellen Fledermausquartieren beiderseits der Oder auf, die Euronatur mit finanzieller Förderung des BMU in Deutschland, Polen und Tschechien in den vergangenen Jahren durchgeführt hat. Die Erkundung und Sicherung von unterirdischen Lebensstätten gehört zu den wichtigen Aufgaben im Fledermausschutz. Bundesumweltminister Trittin hat darum auch im Herbst dieses Jahres dem Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa eine mit den Bundesländern abgestimmte Liste der 100 wichtigsten unterirdischen Lebensstätten übermittelt. Dies ist ein weiterer Beitrag zum grenzüberschreitenden Fledermausschutz.
(Auszug aus: Gemeinsame Presseerklärung von BfN und BMU vom 29.11.2002)

Die Liste geschützter Arten wird länger; wirtschaftliche Interessen prägten Artenschutzkonferenz
Bundesumweltminister Jürgen Trittin zieht ein positives Fazit der internationalen Artenschutzkonferenz in Santiago de Chile. "Die Liste der Tier- und Pflanzenarten, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt werden, ist länger geworden. Damit werden die Überlebenschancen dieser Arten entscheidend verbessert", sagte der Bundesumweltminister. Gleichzeitig sei aber auch deutlich geworden, dass für viele Länder kurzsichtige wirtschaftliche Interessen immer noch von höherem Gewicht sind als der Schutz der biologischen Vielfalt, so etwa in der Frage des Handels mit Elfenbein. "Immerhin ist es gelungen, die Freigabe der Vermarktung von Rohelfenbein auf Botswana, Namibia und Südafrika zu beschränken und an sehr strenge Bedingungen zu knüpfen", sagte Trittin. Darüber hinaus ist es gelungen, den strengen Schutz für Wale aufrecht zu halten und die Wiedereröffnung des Handels mit Meeresschildkröten, die zu Schildpattgegenständen und Schildkrötensuppe verarbeitet werden, zu verhindern.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BMU Nr. 277/02 vom 15.11.2002)

Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention tritt in Kraft
Neue Alpenquerungen für den Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben. Dies sieht das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention vor, das am 19. Dezember in Kraft treten wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte diesen Schritt als wichtigen Beitrag zum Schutz der Alpen. Am 19. Dezember treten die neun Protokolle der Alpenkonvention in Kraft, nachdem die erforderliche Ratifizierung von drei Vertragsstaaten vorliegt (Liechtenstein, Österreich und Deutschland). Nach dem Verkehrsprotokoll sollen künftig keine neuen Alpenquerungen für den Straßenverkehr mehr geplant und gebaut werden. Mit der Alpenkonvention soll grenzüberschreitend der Schutz und eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung der Alpenregion gewährleistet werden. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BMU Nr. 278/02 vom 19.11.2002)

Jahresbericht 2001 des Umweltbundesamtes erschienen
Der Jahresbericht 2001 des Umweltbundesamtes (UBA) bietet auf rund 200 Seiten einen Querschnitt durch die umweltpolitischen Handlungsfelder. Themenschwerpunkte sind der Weg zur Nachhaltigkeit (Seite 14), Warenströme und Grüne Gentechnik (Seite 28), Klimaschutz (Seite 37), Gesundheit (Seite 45) und Bodenschutz (Seite 54). Der Jahresbericht 2001 ist als Druckfassung oder als CD-ROM kostenlos erhältlich beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, Fax: 030/89 03-2912. Eine Bestellung ist auch über Internet möglich unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de.

Naturparke für vorbildliche Projekte zur Schaffung eines Biotopverbundes ausgezeichnet
Der 8. Bundeswettbewerb Deutscher Naturparke, der seit Sommer 2001 gemeinsam von Bundesumweltministerium und dem Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) veranstaltet wurde, ist zu Ende gegangen. Die Naturparke Nossentiner/Schwinzer Heide (Mecklenburg-Vorpommern), Nuthe-Nieplitz (Brandenburg) und Fränkische Schweiz (Bayern) sowie 13 weitere Naturparke erhielten von Umwelt-Staatssekretär Rainer Baake und VDN-Präsident Dr. Herbert Günther für vorbildliche Projekte zur Schaffung eines Biotopverbundes Preise und Ehrenurkunden. Die von den Naturparken initiierten Vorhaben sind wertvolle Beiträge zur Schaffung eines bundesweiten Biotopverbundes auf 10 Prozent der Fläche - wie im neuen Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen. Damit soll der anhaltende Verlust von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume gestoppt und dieser Trend umgekehrt werden. Das Potenzial der über 90 Naturparke, die ein Viertel der Fläche Deutschlands einnehmen, sollte zum Aufbau eines länderübergreifenden Biotopverbundes genutzt werden", sagte Rainer Baake während der Abschlussveranstaltung in Leipzig. Da der Erhalt und die Wiederherstellung einer vielfältigen Landschaft eine der wichtigsten Aufgaben der Naturparke sei, böten sie gute Voraussetzungen, um an der Schaffung eines Biotopverbundes mitzuwirken. Mit der Einbeziehung von Naturparkflächen in den Biotopverbund könne zugleich der Erlebniswert und die Attraktivität der Schutzgebiete für die Besucher erhöht werden.
(Auszug aus: Presse-Information des Umweltbundesamtes 268/02, Berlin, den 07.11.2002)

25 Jahre Rote Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere in Deutschland
Bis Mitte der 70er Jahre war der Rückgang von Arten und deren Lebensräumen unübersehbar, aber statistisch nur in geringem Umfang erfasst. Dieser Artenschwund ist bis heute in erster Linie durch den Menschen verursacht und liegt etwa zehnmal höher als die natürliche Aussterberate. Mit der Einführung der Roten Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in den 70er Jahren wurde erstmals eine fachliche fundierte Übersicht über den Zustand der biologischen Vielfalt in Deutschland geliefert, aus dem sich der konkrete Handlungsbedarf im Bereich des Artenschutzes ableiten lässt. "Der Artenrückgang konnte bisher allerdings nicht grundlegend gestoppt oder gar umgekehrt werden. Etwa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten sind immer noch gefährdet. In einigen Tiergruppen, zum Beispiel bei den Reptilien, liegt der Anteil der gefährdeten Arten mit fast 80% noch sehr viel höher. Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz wollen wir eine deutliche Wende erreichen. Weiterhin sind verstärkte Anstrengungen notwendig, die über den klassischen Naturschutzes deutlich hinausreichen. So muss die Bodenversiegelung verringert werden, die jährlich Freiflächen fast von der Größe des Bodensees verbraucht. Schutzwürdige Lebensräume sind zu vernetzen und Barrieren wie Straßen oder Staudämme müssen überwindbar gemacht werden, um gefährdeten Arten (wie z. B. dem Luchs) einen Populationsaustausch zwischen verschiedenen Gebieten zu ermöglichen," erläuterte Hartmut Vogtmann. Nach Ansicht des BfN ist eine Erholung der stark gefährdeten, holzbewohnenden Tier- und Pilzarten nur über Vermehrung des Alt- und Totholzanteils in den Wirtschaftswäldern oder die Schaffung größerer, unbewirtschafteter Flächen zu erreichen. Bei den Flüssen und ihren Auen muss wieder eine natürliche Entfaltung ermöglicht werden. Damit wird gleichzeitig der Hochwasserschutz verbessert und gefährdete Arten wie die Gefleckte Schnarrschrecke (einem Bewohner von Kies- und Sandbänken) werden vor dem Aussterben bewahrt. Eine Aktualisierung der Roten Listen zur Berücksichtigung der neuesten Bestandsentwicklungen erfolgt in der Regel im Abstand von zehn Jahren. Für die nächste Auflage der Roten Liste der Tiere und Pflanzen strebt das BfN wichtige Verbesserungen an. Durch ergänzende Informationen zur Biologie, Ökologie und Verbreitung der Arten soll der Einsatz als Bewertungsinstrument im Planungsbereich weiter ausgebaut werden.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BfN vom 30.10.2002)

Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zur Neugestaltung der Umwelthaftung: Einheitliches Haftungsrecht für Umweltschäden ist erforderlich
Das Umwelthaftungsrecht in Deutschland muss systematisiert, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig sind Regelungslücken zu schließen. Durch solche Veränderungen können die Ziele des Umwelthaftungsrechts - die Vermeidung und verursachergerechte Kompensation von Umweltschäden - wirksamer erfüllt werden. Zu diesen Ergebnissen gelangten Prof. Dr. Juliane Kokott von der Universität St. Gallen, Schweiz, und ihr Mitarbeiter Dr. Frank Hoffmeister. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben sie die Haftungsvorschriften in Deutschland sowie in 14 anderen Staaten Europas untersucht und bewertet. Die Analyse der deutschen Haftungsvorschriften zeigt: Es gibt eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Ersatzvorschriften. Die Regelungen sind jedoch in ihrer Struktur und Reichweite recht unterschiedlich. In einigen Umweltbereichen gibt es noch erhebliche Regelungslücken. Als Fortentwicklung des Haftungsrechts wird für Deutschland ein Gesetz zum öffentlich-rechtlichen Ausgleich von Umweltschäden vorgeschlagen, das auch Ersatzpflichten für Schäden in hoheitsfreien Räumen - wie zum Beispiel der Hohen See und der Antarktis - vorsieht. Die vorgeschlagenen Regelungen werden fundiert begründet. Wie die rechtsvergleichende Untersuchung zeigt, gibt es in verschiedenen europäischen Staaten, wie Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Österreich, ein Haftungsrecht, das alle Umweltbereiche erfasst. Andere Staaten - zum Beispiel Portugal, Schweden und die Schweiz - bereiten solche Bestimmungen vor. Viele Staaten räumen zudem Umweltverbänden ein ergänzendes Klagerecht ein.
(Auszug aus: Pressemitteilung des UBA vom 21.10.2002)
Hinweis: Die Studie "Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen - Bestandsaufnahme, Rechtsvergleich und Vorschläge de lege ferenda" ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 9/2002 (ISBN 3 503 07035 4) im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen. Sie umfasst 353 Seiten, kostet 56 Euro und ist im Buchhandel oder direkt beim Erich Schmidt Verlag, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin, Fax: 030/25 00 85-21, Internet http://www.erich-schmidt-verlag.de, erhältlich.

Europäische Kommission will Schutz und Erhalt mariner Ökosysteme weiter verbessern
Die Europäische Kommission präsentierte heute ein radikal neues Konzept für Schutz und Erhaltung mariner Ökosysteme sowie zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen. Das neue Konzept soll eine integrierte Politik für die Meeresumwelt ermöglichen, um den Gefahren, die unseren Meeren und Seen drohen, Einhalt zu gebieten. Dies ist ein erster Schritt zu einer der sieben "thematischen Strategien", die im sechsten Umweltaktionsprogramm der EU angekündigt wurden, und dient dem Ziel der Rettung unserer Meere für künftige Generationen. Frau Wallström betonte die Notwendigkeit eines neuen Konzepts für den Schutz mariner Ökosysteme. "Die EU verfügt neben ihrem umweltpolitischen Instrumentarium über ein breites Spektrum politischer Maßnahmen und Programme zur Förderung von Umweltbewusstsein in Fischerei, Landwirtschaft und Verkehr, die auch der Meeresumwelt dienen, aber wir haben diese Instrumente bisher getrennt von einander eingesetzt. Unsere neue Strategie stellt deshalb einen wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen und kohärenten Politik für die Erhaltung und den Schutz dieser besonders anfälligen Ressourcen dar", sagte die Kommissarin in Brüssel. In der Strategie sind 14 ehrgeizige Ziele und verschiedene konkrete Maßnahmen zu deren Erreichung beschrieben, darunter die Einstellung der Verschmutzung durch unzulässige Abfalllagerung bis zum Jahr 2010 und die schrittweise Unterbindung illegaler Öleinleitungen bis zum Jahr 2010 sowie sämtlicher Öleinleitungen bis zum Jahr 2020. Die Initiative der Kommission wird - mit besonderem Augenmerk auf dem Schutz der Meeresumwelt und der Fischerei - einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der auf dem Weltgipfel von Johannesburg über die nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen leisten. Die Kommission führt hiermit ein an den Ökosystemen ausgerichtetes Managementkonzept ein, das eng auf die Vorschläge der Kommission zur Reform der Fischereipolitik abgestimmt ist.
(Pressemitteilung der EU-Kommission vom 11.10.2002)

TAB-Studie: Großschutzgebiete sollten ihren "Reservatcharakter" verlieren
Damit Großschutzgebiete wie Nationalparke, Naturparke oder Biosphärenreservate Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung werden können, sollten sie ihren "Reservatcharakter" verlieren. Dies empfiehlt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in einem Projektbericht zum Thema "Tourismus in Großschutzgebieten - Wechselwirkungen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Naturschutz und regionalem Tourismus" (14/9952), den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung jetzt vorgelegt hat. Es könnte sich zeigen, so die Wissenschaftler, dass für viele Schutzgebiete nicht nur der Tourismus, sondern auch andere Dienstleistungen eine interessante Entwicklungsmöglichkeit darstellen. Dabei sei vor allem an Landschaftspflege, Renaturierung und Wiederbelebung von intensiv genutzten und veränderten Landschaften zu denken, aber auch an eine angepasste und landschaftsschonende Land- und Forstwirtschaft, an integrierte Produktions- und Vermarktungsstrukturen oder regionales Wirtschaften allgemein. Für den künftigen Tourismus in diesen Großschutzgebieten werde es von entscheidender Bedeutung sein, ob er ökologisch und zugleich sozial verträglich entwickelt werden kann. Dieses Ziel provoziere derzeit noch zahlreiche Spannungen im Zusammenspiel von touristischer Planung und Nutzung einerseits und dem Naturschutzauftrag andererseits. Ein allgemein gültiges und überall anwendbares Rezept, um einen zugleich ökologisch und sozial verträglichen Tourismus in Gang zu bringen, gibt es dem Bericht zufolge nicht. Es gebe einen Grundkonsens, dass die aktuelle Wachstumsspirale im Tourismus, verbunden mit einer ständigen Zunahme des Angebots, durchbrochen werden müsse. Wenn dies nicht geschehe, gefährde der Tourismus seine eigenen Grundlagen - den Naturraum, die regionalen Besonderheiten und das lokale Gesellschaftsgefüge. Das Ziel eines ökologisch und zugleich sozial verträglichen Tourismus lasse sich nur erreichen, wenn größere Gesamtregionen in die Konzeption einbezogen werden. Beispielsweise sei es eine dringliche Aufgabe, Umweltmanagementsysteme für intensiv genutzte touristische Regionen um und in Großschutzgebieten zu entwickeln. Gerade massentouristisch erschlossene Gebiete, in deren Nähe sich auch Schutzgebiete befinden, sollten nach den Vorstellungen des TAB mit Hilfe von gesetzlichen und freiwilligen Steuerungsmaßnahmen und Instrumenten umorientiert werden. Die Erhaltung des Naturraums sei nicht nur ökologischer Selbstzweck der Schutzgebiete, sondern auch eine wichtige Ressource für die Region und Voraussetzung für künftigen Tourismus. Die Sicherung des Naturraums sollte gleichwertig neben die Sicherung der Wohn- und Lebensmöglichkeiten der Menschen treten. Die Gutachter empfehlen zudem, den Tourismus in Schutzgebieten in die regionale Wirtschaft zu integrieren. Dazu müssten Leitbilder und Planungen für den Tourismus- und Freizeitsektor weitere Wirtschaftssektoren einbeziehen, um touristische Monokulturen zu vermeiden. Ein Bespiel dafür sei die Kooperation zwischen Tourismus und Landwirtschaft. Landwirte könnten sich durch den Tourismus ein zweites Standbein schaffen. Darüber hinaus rät das TAB dazu, den Tourismus in die lokale und regional gelebte Kultur zu integrieren. Das TAB hält es für im Übrigen für lohnenswert, das Modell und die Praxis eines Zusammenwirkens von Tourismus, Naturschutz und Regionalentwicklung im Zusammenhang mit Großschutzgebieten auch als ein ökonomisch attraktives Konzept auszubauen.
(Heute im Bundestag Nr. 230 vom 2.10.2002)
Diesen Projektbericht finden Sie unter http://www.naturschutzrecht.net/naturschutz-materialien

Artenschutzdatei
Unter der Adresse www.artenschutzdatei.de ist seit kurzem ein Internetangebot zum Thema Artenschutzrecht vorhanden. Es umfasst alle artgeschützten Tierarten sowie Gesetze und weitere Informationen.


Gesetzesänderungen:

Bund

Bundesjagdgesetz
vom 29.9.1976, BGBl. I S. 2849, zuletzt geändert am 11.10.2002, BGBl. I S. 3970

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
vom 19.4.1994, BGBl. I S. 855, zuletzt geändert am 11.10.2002, BGBl. I S. 4015

Baden-Württemberg

Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG)
vom 29.3.1995, GBl. S. 385, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S. 424

Wassergesetz (WG)
vom 1. Januar 1999, GBl. S. 1, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S. 428

Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung besonderer Schutz- und ökologischer Funktionen im Wald (Ausgleichszulage Wald) RL-AZW 2002
Vom 1.8.2002, GABl. S. 695

Bayern

Verordnung über die behördliche und gebietliche Gliederung der Bayerischen Staatsforstverwaltung (Forstorganisationsverordnung - ForstOrgV)
Vom 12.9.2002, GVBl. S. 527

Verordnung über die Gewässer zweiter Ordnung (GewZweiV)
Vom 27.10.2002, GVBl. S. 592

Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in umweltschonende und tiergerechte Verfahren der Tierproduktion (3. Novelle)
Vom 23.9.2002, ABl. S. 954

Bremen

Richtlinie des Senators für Bau und Umwelt zur Förderung biotopgestaltender Maßnahmen und zur Änderung des Wasserregimes G. Biotopgestaltung und Änderungen des Wasserregimes
Vom 16.10.2002, Brem.ABl. S. 728

Hessen

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
vom 16.4.1996, GVBl. I S. 145, zuletzt geändert am 1.10.2002, GVBl. I S. 614

Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG -)
Vom 19.12.1990, GVBl. I S. 776, zuletzt geändert am 1.10.2002, GVBl. I S. 614

Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
Vom 27.10.1992, GVBl. I S. 612, geändert am 1.10.2002, GVBl. I S. 614

Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden
Vom 1.11.2002, GVBl. I S. 680

Mecklenburg-Vorpommern

Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze (Naturschutzkostenverordnung - NatKostVO M-V)
Vom 9.9.2002, GVOBl.M-V S. 665

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasserrecht (Wasserrechtszuständigkeitsverordnung - WaZustVO M-V)
Vom 9.9.2002, GVOBl.M-V S. 630

Niedersachsen

Erklärung von Gebieten zu Europäischen Vogelschutzgebieten
Vom 23.7.2002, Nds.MBl. S. 717

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Naturnahen Gewässergestaltung
Vom 18.9.2002, Nds.MBl. S. 944

Nordrhein-Westfalen

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei unterirdischen Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe gemäß Landschaftsgesetz NRW - LG - Eingriffsregelung Rohrleitungsbau Gasleitungen (E Reg Rohrl Gas)
Vom 13.9.2002, MBl.NW. S. 1087

Richtlinien für die Aufstellung und Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Flurbereinigung (Planfeststellungsrichtlinien FlurbG)
Vom 22.8.2002, MBl.NW. S. 1012

Verordnung über die Jagdzeiten
Vom 9.9.2002, GV.NRW. S. 447

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der Flussgebietseinheit Ems
Vom 21.10.2002, GV.NRW. S. 513

Schleswig-Holstein

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes
Vom 8.10.2002, Amtsbl.Schl.-H. S. 698


Rechtsprechung:

VGH München, 28.3.2002, 1 NF, 01.2074
Naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnung und Bebauungsplanfestsetzungen

BauGB §§ 1, 6, 8, 10; BayNatSchG Art. 49; VwGO § 47 VI
Solange eine naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnung besteht, ist die Gemeinde gehindert, für dieselben Flächen Bebauungsplanfestsetzungen zu treffen, die dem Schutzzweck der Verordnung widersprechen (wie BVerwGE, 114, 301). Es genügt nicht, wenn die Gemeinde hinsichtlich des naturschutzrechtlichen Veränderungsverbots "in eine Befreiungslage hinein plant" (a. A. VGH Mannheim, VBIBW 2001, 370 = NuR 2001, 690).
Fundstelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport, 2002, Heft 10, S. 712

VG Schleswig, 17.6.2002, 1 A 229/00
Abschuss von Kormoranen - Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung

BNatSchG § 42 Abs. 8 (= BNatSchG a. F. § 20g Abs. 6)
Zum Begriff des "erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens" als Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Gelegezerstörung und des Abschusses von Kormoranen zwecks Erhaltung von 12 Binnengewässer-Fischarten (verneint im Anschluss an OVG Schleswig NuR 1994, 97)
Fundstelle: Natur und Recht, 2002, Heft 10, S. 633

EuGH, 13.6.2002, C-117/00
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Schutzgebiete

Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4. 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und aus Art. 6 II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. 5. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume für das Schottische Moorschneehuhn zu bewahren, und dass es nicht die geeigneten Maßnahmen getroffen hat, um im Schutzgebiet Owenduff-Nephin Beg Complex die Verschlechterung der Habitate der Arten, für die dieses Gebiet ausgewiesen worden ist, zu vermeiden.
Fundstelle: http://www.naturschutzrecht.net/urteile/ffh-urteile.htm


Literatur:

Balensiefen, G.: Genehmigungsplanung bei Windkraftanlagen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 22, S. 1501-1508

Beckmann, Martin; Hünnekens, Georg: Zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Bundesverkehrswegeplanung
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 22, S. 1508-1517

Erbguth, Wilfried: Das Umweltmedium "Boden" im Spannungsfeld des Bauplanungs- und Naturschutzrechts
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 11/12, S. 411-419

Esser, Jörg: Wasserwirtschaftliche Praxis und Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zur Zulässigkeit von Nassabgrabungen in Wasserschutzgebieten
in: Zeitschrift für Wasserrecht, 2002, Heft 4, S. 238-242

Faber, Markus: Der grundgesetzliche Tierschutzauftrag des Art. 20a GG. - Rechtliche Charakterisierung und Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Novation -
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 10, S. 378-382

Falke, Josef: Neueste Entwicklungen im Europäischen Umweltrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 5, S. 364-366

Falke, Josef: Neueste Entwicklungen im Europäischen Umweltrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 6, S. 429-431

Fischer, Almut; Barth, Regine: Europäisches Vergaberecht und Umweltschutz. Zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1184-1192

Fischer, Hartmut: Zur Bauleitplanung für überwiegend bebaute Gebiete. - Voraussetzungen, Rechtsprechung und Anwendungsprobleme des § 1 Abs. 10 BauNVO -
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 950-955

Frenz, Walter: Umweltschutzrichtlinien und Bundesgesetzgebungskompetenz im Wasserrecht
in: Zeitschrift für Wasserrecht, 2002, Heft 4, S. 222-237

Gatawis, Siegbert: Legislative Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Raumordnung
in: Die öffentliche Verwaltung, 2002, Heft 20, S. 858-864

Gawel, Erik: Ökonomische Effizienz als Maßstab planerischer Abwägung
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 10, S. 361-367

Gellermann, Martin: Was sind faktische bzw. potenzielle Natura 2000-Gebiete?
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1202-1205

Giemulla, Elmar: Genehmigungsänderung oder Änderungsgenehmigung nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens? - zum Beschluss des HessVGH vom 12. Juli 2001
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 10, S. 373-378

Gross, Helene: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Umsetzung von EG-Umweltrecht: insbesondere für das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 2002, Heft 8, S. 289-294

Günther, Jörg-Michael: Baumschutzvorschriften im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung und Literatur
in: Natur und Recht, 2002, Heft 10, S. 587-594

Isoria, Lewan: Eigentumsschutz von Grund und Boden, insbesondere im Naturschutzrecht: eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland und Georgien
Göttingen: Cuvillier, 2002, 198 Seiten

Ketteler, Gerd: Der Begriff der Nachhaltigkeit im Umwelt- und Planungsrecht
in: Natur und Recht, 2002, Heft 9, S. 513-522

Klatt, Günter: Der Bebauungsplan in der kommunalen Praxis: Grundlagen - Verfahren - Wirkungen
Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2002, 350 S.

Lange, Robert: Perspektiven des Naturschutzes. Bericht über das 7. Leipziger Umweltrechts-Symposion am 25./26. April 2002 in Leipzig
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 5, S. 368-372

Levantis, Eleftherios; Kaltsa, Anastasia: The effectiveness of the New Habitats Directive in Greece: the heritage of the Bern Convention an the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats
in: European public law, 2002, Heft 2, S. 194-200

Meyer, Holger; Gaum, Wilfried: 10 Jahre nach Rio - wie nachhaltig ist die Agrarpolitik?
in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 2002, Heft 31/32, S. 17-24

Müller, Chris: Zum Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft nach dem BNatSchG-Neuregelungsgesetz
in: Natur und Recht, 2002, Heft 9, S. 530-537

Müller, Chris: Die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Bundes-Bodenschutzgesetz
in: Agrarrecht, 2002, Heft 8, S. 237-241

Peine, Franz-Joseph: Landwirtschaftliche Bodennutzung und Bundes-Bodenschutzgesetz
in: Natur und Recht, 2002, Heft 9, S. 522-530

Peters, Heinz-Joachim: Die bauplanungsrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach neuem UVP-Recht
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 8, S. 336-341

Pietzcker, Jost; Fiedler, Christoph: Die Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie im Bauplanungsrecht
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 929-940

Schink, Alexander: Siedlungs- und Freiraumentwicklung in Nordrhein-Westfalen - künftig ein Nullsummenspiel?
in: Verwaltungsrundschau, 2002, Heft 9, S. 303-309

Schumacher, Anke: Die Berücksichtigung des Vogelschutzes an Energiefreileitungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutz in Recht und Praxis - online, 2002, Heft 1: S. 2-12, http://www.naturschutzrecht.net/online-zeitschrift/NRPO_Heft1.pdf.

Steinberg, Rudolf; Steinwachs, Jennifer: Zulassungspflichtigkeit der Änderung von Fachplanungsvorhaben unter Berücksichtigung der Neuregelungen des UVP-Gesetzes
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1153-1156

Stüer, Bernhard: Habitatschutz auch in der Bundesverkehrswegeplanung?
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1164-1168

Stüer, Bernhard: Habitat- und Vogelschutz. - Die A 20-Entscheidungen des BVerwG
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 940-950

Stüer, Bernhard; Hermanns, Caspar David: Perspektiven des Naturschutzes. - Bericht über das 7. Leipziger Umweltrechts-Symposion
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 16, S. 1096-1099

Vondung, Rolf R.: Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess. 17: Bau-, Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Flurbereinigungsrecht, Vermessungsrecht. T. 1
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 8, S. 323-336

Vondung, Rolf R.: Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess. 17: Bau-, Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Flurbereinigungsrecht, Vermessungsrecht. T. 2
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 9, S. 374-382

Winter, Gerd: Die Dogmatik der Direktwirkung von EG-Richtlinien und ihre Bedeutung für das EG-Naturschutzrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 5, S. 313-318


Online-Zeitschrift: Naturschutz in Recht und Praxis Heft 1 (2002):

Das erste Heft von Naturschutz in Recht und Praxis erschien im November 2002. "Blättern" Sie darin unter http://www.naturschutzrecht.net/online-zeitschrift.
Aus dem Inhalt von Heft 1:
Fachbeitrag: Die Berücksichtigung des Vogelschutzes an Energiefreileitungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz, Anke Schumacher
Europäische Union: Das 6. Umweltaktionsprogramm - ein neues "Grundgesetz" für die Umweltpolitik der EU
Rechtsprechungsübersicht: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie
Rechtsprechung:
EuGH, Urteil vom 11.9.2001 - C-71/99 Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Erhaltung der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 4 Absatz 1 - Liste von Gebieten - Informationen über die Gebiete
BVerwG, Urteil vom 17.5.2002 - 4 A 28.01 Zu einer Alternativlösung i.S.d. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL
BVerwG, Urteil vom 28.6.2002 - 4 A 59/01 Anerkannte Naturschutzverbände: hier die Eröffnung rückwirkender Klagebefugnis durch das BNatSchGNeuregG
BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15/01 Zum Begriff des faktischen Vogelschutzgebiets; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000 und potentielles FFH- Gebiet

Weitere Informationen zum Naturschutzrecht finden Sie unter
http://www.naturschutzrecht.net