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Naturschutzrecht Nr. 08 vom 4.12.2002
verantwortlich für den Inhalt: Informationsdienst für Natur- und Umweltschutz
Tübingen, A. & J. Schumacher GbR
Inhalt:
Aktuelle
Meldungen
Gesetzesänderungen
Rechtsprechung
Literatur
Online-Zeitschrift
Erprobungs-
und Entwicklungsvorhaben (E+E) zur "Optimierung von Fledermauswinterquartieren
in Ostdeutschland"
Das Bundesamt für Naturschutz hat im Auftrag von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin der Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR) grünes Licht
für ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) zur "Optimierung
von Fledermauswinterquartieren in Ostdeutschland" gegeben. An ausgewählten
Standorten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen sollen im Rahmen
des Projekts Fledermaus-Überwinterungsquartiere modellhaft gesichert sowie
bauliche Verbesserungen entwickelt und praktisch erprobt werden. "Fledermäuse
sind eine hochgradig gefährdete Tiergruppe. Die einzelnen Winterquartiere
beherbergen in unterschiedlichen Beständen derzeit bis zu zehn verschiedene
Arten. Zum Beispiel die gefährdeten FFH-Arten Kleine Hufeisennase, Großes
Mausohr, Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Teichfledermaus", sagte
BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Das E+E-Vorhaben wird aus Bundesmitteln
mit rund 527.000 Euro gefördert und ist auf drei Jahre angelegt. Weitere
Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund 324.000 Euro stellen die Bundesländer
Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie EURONATUR zur Verfügung.
Das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben baut auf einer Analyse von potenziellen
Fledermausquartieren beiderseits der Oder auf, die Euronatur mit finanzieller
Förderung des BMU in Deutschland, Polen und Tschechien in den vergangenen
Jahren durchgeführt hat. Die Erkundung und Sicherung von unterirdischen
Lebensstätten gehört zu den wichtigen Aufgaben im Fledermausschutz.
Bundesumweltminister Trittin hat darum auch im Herbst dieses Jahres dem Sekretariat
des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa eine mit den Bundesländern
abgestimmte Liste der 100 wichtigsten unterirdischen Lebensstätten übermittelt.
Dies ist ein weiterer Beitrag zum grenzüberschreitenden Fledermausschutz.
(Auszug aus: Gemeinsame Presseerklärung von BfN und BMU vom 29.11.2002)
Die
Liste geschützter Arten wird länger; wirtschaftliche Interessen prägten
Artenschutzkonferenz
Bundesumweltminister Jürgen Trittin zieht ein positives Fazit der internationalen
Artenschutzkonferenz in Santiago de Chile. "Die Liste der Tier- und Pflanzenarten,
die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt werden,
ist länger geworden. Damit werden die Überlebenschancen dieser Arten
entscheidend verbessert", sagte der Bundesumweltminister. Gleichzeitig
sei aber auch deutlich geworden, dass für viele Länder kurzsichtige
wirtschaftliche Interessen immer noch von höherem Gewicht sind als der
Schutz der biologischen Vielfalt, so etwa in der Frage des Handels mit Elfenbein.
"Immerhin ist es gelungen, die Freigabe der Vermarktung von Rohelfenbein
auf Botswana, Namibia und Südafrika zu beschränken und an sehr strenge
Bedingungen zu knüpfen", sagte Trittin. Darüber hinaus ist es
gelungen, den strengen Schutz für Wale aufrecht zu halten und die Wiedereröffnung
des Handels mit Meeresschildkröten, die zu Schildpattgegenständen
und Schildkrötensuppe verarbeitet werden, zu verhindern.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BMU Nr. 277/02 vom 15.11.2002)
Verkehrsprotokoll
zur Alpenkonvention tritt in Kraft
Neue Alpenquerungen für den Straßenverkehr soll es künftig nicht
mehr geben. Dies sieht das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention vor, das am
19. Dezember in Kraft treten wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin
begrüßte diesen Schritt als wichtigen Beitrag zum Schutz der Alpen.
Am 19. Dezember treten die neun Protokolle der Alpenkonvention in Kraft, nachdem
die erforderliche Ratifizierung von drei Vertragsstaaten vorliegt (Liechtenstein,
Österreich und Deutschland). Nach dem Verkehrsprotokoll sollen künftig
keine neuen Alpenquerungen für den Straßenverkehr mehr geplant und
gebaut werden. Mit der Alpenkonvention soll grenzüberschreitend der Schutz
und eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung der Alpenregion gewährleistet
werden. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft.
Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich,
Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie
die EU.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BMU Nr. 278/02 vom 19.11.2002)
Jahresbericht
2001 des Umweltbundesamtes erschienen
Der Jahresbericht 2001 des Umweltbundesamtes (UBA) bietet auf rund 200 Seiten
einen Querschnitt durch die umweltpolitischen Handlungsfelder. Themenschwerpunkte
sind der Weg zur Nachhaltigkeit (Seite 14), Warenströme und Grüne
Gentechnik (Seite 28), Klimaschutz (Seite 37), Gesundheit (Seite 45) und Bodenschutz
(Seite 54). Der Jahresbericht 2001 ist als Druckfassung oder als CD-ROM kostenlos
erhältlich beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Bismarckplatz
1, 14193 Berlin, Fax: 030/89 03-2912. Eine Bestellung ist auch über Internet
möglich unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de.
Naturparke
für vorbildliche Projekte zur Schaffung eines Biotopverbundes ausgezeichnet
Der 8. Bundeswettbewerb Deutscher Naturparke, der seit Sommer 2001 gemeinsam
von Bundesumweltministerium und dem Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN)
veranstaltet wurde, ist zu Ende gegangen. Die Naturparke Nossentiner/Schwinzer
Heide (Mecklenburg-Vorpommern), Nuthe-Nieplitz (Brandenburg) und Fränkische
Schweiz (Bayern) sowie 13 weitere Naturparke erhielten von Umwelt-Staatssekretär
Rainer Baake und VDN-Präsident Dr. Herbert Günther für vorbildliche
Projekte zur Schaffung eines Biotopverbundes Preise und Ehrenurkunden. Die von
den Naturparken initiierten Vorhaben sind wertvolle Beiträge zur Schaffung
eines bundesweiten Biotopverbundes auf 10 Prozent der Fläche - wie im neuen
Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen. Damit soll der anhaltende Verlust von Tier-
und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume gestoppt und dieser Trend umgekehrt
werden. Das Potenzial der über 90 Naturparke, die ein Viertel der Fläche
Deutschlands einnehmen, sollte zum Aufbau eines länderübergreifenden
Biotopverbundes genutzt werden", sagte Rainer Baake während der Abschlussveranstaltung
in Leipzig. Da der Erhalt und die Wiederherstellung einer vielfältigen
Landschaft eine der wichtigsten Aufgaben der Naturparke sei, böten sie
gute Voraussetzungen, um an der Schaffung eines Biotopverbundes mitzuwirken.
Mit der Einbeziehung von Naturparkflächen in den Biotopverbund könne
zugleich der Erlebniswert und die Attraktivität der Schutzgebiete für
die Besucher erhöht werden.
(Auszug aus: Presse-Information des Umweltbundesamtes 268/02, Berlin, den 07.11.2002)
25
Jahre Rote Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere in Deutschland
Bis Mitte der 70er Jahre war der Rückgang von Arten und deren Lebensräumen
unübersehbar, aber statistisch nur in geringem Umfang erfasst. Dieser Artenschwund
ist bis heute in erster Linie durch den Menschen verursacht und liegt etwa zehnmal
höher als die natürliche Aussterberate. Mit der Einführung der
Roten Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in den 70er Jahren
wurde erstmals eine fachliche fundierte Übersicht über den Zustand
der biologischen Vielfalt in Deutschland geliefert, aus dem sich der konkrete
Handlungsbedarf im Bereich des Artenschutzes ableiten lässt. "Der
Artenrückgang konnte bisher allerdings nicht grundlegend gestoppt oder
gar umgekehrt werden. Etwa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten sind immer
noch gefährdet. In einigen Tiergruppen, zum Beispiel bei den Reptilien,
liegt der Anteil der gefährdeten Arten mit fast 80% noch sehr viel höher.
Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz wollen wir eine deutliche Wende erreichen.
Weiterhin sind verstärkte Anstrengungen notwendig, die über den klassischen
Naturschutzes deutlich hinausreichen. So muss die Bodenversiegelung verringert
werden, die jährlich Freiflächen fast von der Größe des
Bodensees verbraucht. Schutzwürdige Lebensräume sind zu vernetzen
und Barrieren wie Straßen oder Staudämme müssen überwindbar
gemacht werden, um gefährdeten Arten (wie z. B. dem Luchs) einen Populationsaustausch
zwischen verschiedenen Gebieten zu ermöglichen," erläuterte Hartmut
Vogtmann. Nach Ansicht des BfN ist eine Erholung der stark gefährdeten,
holzbewohnenden Tier- und Pilzarten nur über Vermehrung des Alt- und Totholzanteils
in den Wirtschaftswäldern oder die Schaffung größerer, unbewirtschafteter
Flächen zu erreichen. Bei den Flüssen und ihren Auen muss wieder eine
natürliche Entfaltung ermöglicht werden. Damit wird gleichzeitig der
Hochwasserschutz verbessert und gefährdete Arten wie die Gefleckte Schnarrschrecke
(einem Bewohner von Kies- und Sandbänken) werden vor dem Aussterben bewahrt.
Eine Aktualisierung der Roten Listen zur Berücksichtigung der neuesten
Bestandsentwicklungen erfolgt in der Regel im Abstand von zehn Jahren. Für
die nächste Auflage der Roten Liste der Tiere und Pflanzen strebt das BfN
wichtige Verbesserungen an. Durch ergänzende Informationen zur Biologie,
Ökologie und Verbreitung der Arten soll der Einsatz als Bewertungsinstrument
im Planungsbereich weiter ausgebaut werden.
(Auszug aus: Pressemitteilung des BfN vom 30.10.2002)
Umweltbundesamt
veröffentlicht Studie zur Neugestaltung der Umwelthaftung: Einheitliches
Haftungsrecht für Umweltschäden ist erforderlich
Das Umwelthaftungsrecht in Deutschland muss systematisiert, vereinheitlicht
und vereinfacht werden. Gleichzeitig sind Regelungslücken zu schließen.
Durch solche Veränderungen können die Ziele des Umwelthaftungsrechts
- die Vermeidung und verursachergerechte Kompensation von Umweltschäden
- wirksamer erfüllt werden. Zu diesen Ergebnissen gelangten Prof. Dr. Juliane
Kokott von der Universität St. Gallen, Schweiz, und ihr Mitarbeiter Dr.
Frank Hoffmeister. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben sie die Haftungsvorschriften
in Deutschland sowie in 14 anderen Staaten Europas untersucht und bewertet.
Die Analyse der deutschen Haftungsvorschriften zeigt: Es gibt eine Vielzahl
bundes- und landesrechtlicher Ersatzvorschriften. Die Regelungen sind jedoch
in ihrer Struktur und Reichweite recht unterschiedlich. In einigen Umweltbereichen
gibt es noch erhebliche Regelungslücken. Als Fortentwicklung des Haftungsrechts
wird für Deutschland ein Gesetz zum öffentlich-rechtlichen Ausgleich
von Umweltschäden vorgeschlagen, das auch Ersatzpflichten für Schäden
in hoheitsfreien Räumen - wie zum Beispiel der Hohen See und der Antarktis
- vorsieht. Die vorgeschlagenen Regelungen werden fundiert begründet. Wie
die rechtsvergleichende Untersuchung zeigt, gibt es in verschiedenen europäischen
Staaten, wie Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Österreich,
ein Haftungsrecht, das alle Umweltbereiche erfasst. Andere Staaten - zum Beispiel
Portugal, Schweden und die Schweiz - bereiten solche Bestimmungen vor. Viele
Staaten räumen zudem Umweltverbänden ein ergänzendes Klagerecht
ein.
(Auszug aus: Pressemitteilung des UBA vom 21.10.2002)
Hinweis: Die Studie "Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden
in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen - Bestandsaufnahme, Rechtsvergleich
und Vorschläge de lege ferenda" ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes
als Nr. 9/2002 (ISBN 3 503 07035 4) im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen.
Sie umfasst 353 Seiten, kostet 56 Euro und ist im Buchhandel oder direkt beim
Erich Schmidt Verlag, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin, Fax: 030/25
00 85-21, Internet http://www.erich-schmidt-verlag.de, erhältlich.
Europäische
Kommission will Schutz und Erhalt mariner Ökosysteme weiter verbessern
Die Europäische Kommission präsentierte heute ein radikal neues Konzept
für Schutz und Erhaltung mariner Ökosysteme sowie zur Förderung
einer nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen. Das neue Konzept soll eine integrierte
Politik für die Meeresumwelt ermöglichen, um den Gefahren, die unseren
Meeren und Seen drohen, Einhalt zu gebieten. Dies ist ein erster Schritt zu
einer der sieben "thematischen Strategien", die im sechsten Umweltaktionsprogramm
der EU angekündigt wurden, und dient dem Ziel der Rettung unserer Meere
für künftige Generationen. Frau Wallström betonte die Notwendigkeit
eines neuen Konzepts für den Schutz mariner Ökosysteme. "Die
EU verfügt neben ihrem umweltpolitischen Instrumentarium über ein
breites Spektrum politischer Maßnahmen und Programme zur Förderung
von Umweltbewusstsein in Fischerei, Landwirtschaft und Verkehr, die auch der
Meeresumwelt dienen, aber wir haben diese Instrumente bisher getrennt von einander
eingesetzt. Unsere neue Strategie stellt deshalb einen wichtigen Schritt hin
zu einer einheitlichen und kohärenten Politik für die Erhaltung und
den Schutz dieser besonders anfälligen Ressourcen dar", sagte die
Kommissarin in Brüssel. In der Strategie sind 14 ehrgeizige Ziele und verschiedene
konkrete Maßnahmen zu deren Erreichung beschrieben, darunter die Einstellung
der Verschmutzung durch unzulässige Abfalllagerung bis zum Jahr 2010 und
die schrittweise Unterbindung illegaler Öleinleitungen bis zum Jahr 2010
sowie sämtlicher Öleinleitungen bis zum Jahr 2020. Die Initiative
der Kommission wird - mit besonderem Augenmerk auf dem Schutz der Meeresumwelt
und der Fischerei - einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der auf dem Weltgipfel
von Johannesburg über die nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen
leisten. Die Kommission führt hiermit ein an den Ökosystemen ausgerichtetes
Managementkonzept ein, das eng auf die Vorschläge der Kommission zur Reform
der Fischereipolitik abgestimmt ist.
(Pressemitteilung der EU-Kommission vom 11.10.2002)
TAB-Studie:
Großschutzgebiete sollten ihren "Reservatcharakter" verlieren
Damit Großschutzgebiete wie Nationalparke, Naturparke oder Biosphärenreservate
Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung werden können, sollten
sie ihren "Reservatcharakter" verlieren. Dies empfiehlt das Büro
für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in einem
Projektbericht zum Thema "Tourismus in Großschutzgebieten - Wechselwirkungen
und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Naturschutz und regionalem Tourismus"
(14/9952), den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
jetzt vorgelegt hat. Es könnte sich zeigen, so die Wissenschaftler, dass
für viele Schutzgebiete nicht nur der Tourismus, sondern auch andere Dienstleistungen
eine interessante Entwicklungsmöglichkeit darstellen. Dabei sei vor allem
an Landschaftspflege, Renaturierung und Wiederbelebung von intensiv genutzten
und veränderten Landschaften zu denken, aber auch an eine angepasste und
landschaftsschonende Land- und Forstwirtschaft, an integrierte Produktions-
und Vermarktungsstrukturen oder regionales Wirtschaften allgemein. Für
den künftigen Tourismus in diesen Großschutzgebieten werde es von
entscheidender Bedeutung sein, ob er ökologisch und zugleich sozial verträglich
entwickelt werden kann. Dieses Ziel provoziere derzeit noch zahlreiche Spannungen
im Zusammenspiel von touristischer Planung und Nutzung einerseits und dem Naturschutzauftrag
andererseits. Ein allgemein gültiges und überall anwendbares Rezept,
um einen zugleich ökologisch und sozial verträglichen Tourismus in
Gang zu bringen, gibt es dem Bericht zufolge nicht. Es gebe einen Grundkonsens,
dass die aktuelle Wachstumsspirale im Tourismus, verbunden mit einer ständigen
Zunahme des Angebots, durchbrochen werden müsse. Wenn dies nicht geschehe,
gefährde der Tourismus seine eigenen Grundlagen - den Naturraum, die regionalen
Besonderheiten und das lokale Gesellschaftsgefüge. Das Ziel eines ökologisch
und zugleich sozial verträglichen Tourismus lasse sich nur erreichen, wenn
größere Gesamtregionen in die Konzeption einbezogen werden. Beispielsweise
sei es eine dringliche Aufgabe, Umweltmanagementsysteme für intensiv genutzte
touristische Regionen um und in Großschutzgebieten zu entwickeln. Gerade
massentouristisch erschlossene Gebiete, in deren Nähe sich auch Schutzgebiete
befinden, sollten nach den Vorstellungen des TAB mit Hilfe von gesetzlichen
und freiwilligen Steuerungsmaßnahmen und Instrumenten umorientiert werden.
Die Erhaltung des Naturraums sei nicht nur ökologischer Selbstzweck der
Schutzgebiete, sondern auch eine wichtige Ressource für die Region und
Voraussetzung für künftigen Tourismus. Die Sicherung des Naturraums
sollte gleichwertig neben die Sicherung der Wohn- und Lebensmöglichkeiten
der Menschen treten. Die Gutachter empfehlen zudem, den Tourismus in Schutzgebieten
in die regionale Wirtschaft zu integrieren. Dazu müssten Leitbilder und
Planungen für den Tourismus- und Freizeitsektor weitere Wirtschaftssektoren
einbeziehen, um touristische Monokulturen zu vermeiden. Ein Bespiel dafür
sei die Kooperation zwischen Tourismus und Landwirtschaft. Landwirte könnten
sich durch den Tourismus ein zweites Standbein schaffen. Darüber hinaus
rät das TAB dazu, den Tourismus in die lokale und regional gelebte Kultur
zu integrieren. Das TAB hält es für im Übrigen für lohnenswert,
das Modell und die Praxis eines Zusammenwirkens von Tourismus, Naturschutz und
Regionalentwicklung im Zusammenhang mit Großschutzgebieten auch als ein
ökonomisch attraktives Konzept auszubauen.
(Heute im Bundestag Nr. 230 vom 2.10.2002)
Diesen Projektbericht finden Sie unter http://www.naturschutzrecht.net/naturschutz-materialien
Artenschutzdatei
Unter der Adresse www.artenschutzdatei.de ist seit kurzem ein Internetangebot
zum Thema Artenschutzrecht vorhanden. Es umfasst alle artgeschützten Tierarten
sowie Gesetze und weitere Informationen.
Bund
Bundesjagdgesetz
vom 29.9.1976, BGBl. I S. 2849, zuletzt geändert am 11.10.2002, BGBl. I
S. 3970
Bundesfernstraßengesetz
(FStrG)
vom 19.4.1994, BGBl. I S. 855, zuletzt geändert am 11.10.2002, BGBl. I
S. 4015
Baden-Württemberg
Gesetz
zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge
in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG)
vom 29.3.1995, GBl. S. 385, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S. 424
Wassergesetz
(WG)
vom 1. Januar 1999, GBl. S. 1, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S.
428
Richtlinie
des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über
die Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung besonderer Schutz-
und ökologischer Funktionen im Wald (Ausgleichszulage Wald) RL-AZW 2002
Vom 1.8.2002, GABl. S. 695
Bayern
Verordnung
über die behördliche und gebietliche Gliederung der Bayerischen Staatsforstverwaltung
(Forstorganisationsverordnung - ForstOrgV)
Vom 12.9.2002, GVBl. S. 527
Verordnung
über die Gewässer zweiter Ordnung (GewZweiV)
Vom 27.10.2002, GVBl. S. 592
Brandenburg
Richtlinie
des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über
die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in umweltschonende
und tiergerechte Verfahren der Tierproduktion (3. Novelle)
Vom 23.9.2002, ABl. S. 954
Bremen
Richtlinie
des Senators für Bau und Umwelt zur Förderung biotopgestaltender Maßnahmen
und zur Änderung des Wasserregimes G. Biotopgestaltung und Änderungen
des Wasserregimes
Vom 16.10.2002, Brem.ABl. S. 728
Hessen
Hessisches
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz
- HENatG)
vom 16.4.1996, GVBl. I S. 145, zuletzt geändert am 1.10.2002, GVBl. I S.
614
Fischereigesetz
für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG -)
Vom 19.12.1990, GVBl. I S. 776, zuletzt geändert am 1.10.2002, GVBl. I
S. 614
Verordnung
über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
Vom 27.10.1992, GVBl. I S. 612, geändert am 1.10.2002, GVBl. I S. 614
Verordnung
über die Zuständigkeit der Wasserbehörden
Vom 1.11.2002, GVBl. I S. 680
Mecklenburg-Vorpommern
Kostenverordnung
für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze (Naturschutzkostenverordnung
- NatKostVO M-V)
Vom 9.9.2002, GVOBl.M-V S. 665
Verordnung
über Zuständigkeiten nach dem Wasserrecht (Wasserrechtszuständigkeitsverordnung
- WaZustVO M-V)
Vom 9.9.2002, GVOBl.M-V S. 630
Niedersachsen
Erklärung
von Gebieten zu Europäischen Vogelschutzgebieten
Vom 23.7.2002, Nds.MBl. S. 717
Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen
der Naturnahen Gewässergestaltung
Vom 18.9.2002, Nds.MBl. S. 944
Nordrhein-Westfalen
Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung bei unterirdischen Rohrleitungen für nicht wassergefährdende
Stoffe gemäß Landschaftsgesetz NRW - LG - Eingriffsregelung Rohrleitungsbau
Gasleitungen (E Reg Rohrl Gas)
Vom 13.9.2002, MBl.NW. S. 1087
Richtlinien
für die Aufstellung und Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen
und öffentlichen Anlagen in der Flurbereinigung (Planfeststellungsrichtlinien
FlurbG)
Vom 22.8.2002, MBl.NW. S. 1012
Verordnung
über die Jagdzeiten
Vom 9.9.2002, GV.NRW. S. 447
Bekanntmachung
der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft
Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der
Flussgebietseinheit Ems
Vom 21.10.2002, GV.NRW. S. 513
Schleswig-Holstein
Richtlinien
für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen
des Artenschutzes
Vom 8.10.2002, Amtsbl.Schl.-H. S. 698
VGH
München, 28.3.2002, 1 NF, 01.2074
Naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnung und Bebauungsplanfestsetzungen
BauGB §§ 1, 6, 8, 10; BayNatSchG Art. 49; VwGO § 47 VI
Solange eine naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnung besteht, ist die
Gemeinde gehindert, für dieselben Flächen Bebauungsplanfestsetzungen
zu treffen, die dem Schutzzweck der Verordnung widersprechen (wie BVerwGE, 114,
301). Es genügt nicht, wenn die Gemeinde hinsichtlich des naturschutzrechtlichen
Veränderungsverbots "in eine Befreiungslage hinein plant" (a.
A. VGH Mannheim, VBIBW 2001, 370 = NuR 2001, 690).
Fundstelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport,
2002, Heft 10, S. 712
VG
Schleswig, 17.6.2002, 1 A 229/00
Abschuss von Kormoranen - Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung
BNatSchG § 42 Abs. 8 (= BNatSchG a. F. § 20g Abs. 6)
Zum Begriff des "erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens" als
Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Gelegezerstörung
und des Abschusses von Kormoranen zwecks Erhaltung von 12 Binnengewässer-Fischarten
(verneint im Anschluss an OVG Schleswig NuR 1994, 97)
Fundstelle: Natur und Recht, 2002, Heft 10, S. 633
EuGH,
13.6.2002, C-117/00
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten
- Schutzgebiete
Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 der Richtlinie 79/409/EWG
des Rates vom 2.4. 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten
und aus Art. 6 II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. 5. 1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen
hat, um eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume
für das Schottische Moorschneehuhn zu bewahren, und dass es nicht die geeigneten
Maßnahmen getroffen hat, um im Schutzgebiet Owenduff-Nephin Beg Complex
die Verschlechterung der Habitate der Arten, für die dieses Gebiet ausgewiesen
worden ist, zu vermeiden.
Fundstelle: http://www.naturschutzrecht.net/urteile/ffh-urteile.htm
Balensiefen,
G.: Genehmigungsplanung bei Windkraftanlagen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer
EG-Richtlinien zum Umweltschutz
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 22, S. 1501-1508
Beckmann,
Martin; Hünnekens, Georg: Zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
bei der Bundesverkehrswegeplanung
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 22, S. 1508-1517
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Wilfried: Das Umweltmedium "Boden" im Spannungsfeld des Bauplanungs-
und Naturschutzrechts
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 11/12, S. 411-419
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Jörg: Wasserwirtschaftliche Praxis und Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
zur Zulässigkeit von Nassabgrabungen in Wasserschutzgebieten
in: Zeitschrift für Wasserrecht, 2002, Heft 4, S. 238-242
Faber,
Markus: Der grundgesetzliche Tierschutzauftrag des Art. 20a GG. - Rechtliche
Charakterisierung und Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Novation -
in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 10, S. 378-382
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Josef: Neueste Entwicklungen im Europäischen Umweltrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 5, S. 364-366
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Josef: Neueste Entwicklungen im Europäischen Umweltrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 6, S. 429-431
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Almut; Barth, Regine: Europäisches Vergaberecht und Umweltschutz. Zur Berücksichtigung
von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1184-1192
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Hartmut: Zur Bauleitplanung für überwiegend bebaute Gebiete. - Voraussetzungen,
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in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 950-955
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in: Umwelt- und Planungsrecht, 2002, Heft 10, S. 361-367
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in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1202-1205
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insbesondere für das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,
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Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2002, 350 S.
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Heinz-Joachim: Die bauplanungsrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfung
nach neuem UVP-Recht
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 8, S.
336-341
Pietzcker,
Jost; Fiedler, Christoph: Die Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie im Bauplanungsrecht
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 929-940
Schink,
Alexander: Siedlungs- und Freiraumentwicklung in Nordrhein-Westfalen - künftig
ein Nullsummenspiel?
in: Verwaltungsrundschau, 2002, Heft 9, S. 303-309
Schumacher, Anke: Die Berücksichtigung des Vogelschutzes an Energiefreileitungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutz in Recht und Praxis - online, 2002, Heft 1: S. 2-12, http://www.naturschutzrecht.net/online-zeitschrift/NRPO_Heft1.pdf.
Steinberg,
Rudolf; Steinwachs, Jennifer: Zulassungspflichtigkeit der Änderung von
Fachplanungsvorhaben unter Berücksichtigung der Neuregelungen des UVP-Gesetzes
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1153-1156
Stüer,
Bernhard: Habitatschutz auch in der Bundesverkehrswegeplanung?
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 10, S. 1164-1168
Stüer,
Bernhard: Habitat- und Vogelschutz. - Die A 20-Entscheidungen des BVerwG
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 14, S. 940-950
Stüer,
Bernhard; Hermanns, Caspar David: Perspektiven des Naturschutzes. - Bericht
über das 7. Leipziger Umweltrechts-Symposion
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 16, S. 1096-1099
Vondung,
Rolf R.: Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess. 17: Bau-, Denkmal-, Natur-
und Landschaftsschutzrecht, Flurbereinigungsrecht, Vermessungsrecht. T. 1
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 8, S.
323-336
Vondung,
Rolf R.: Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess. 17: Bau-, Denkmal-, Natur-
und Landschaftsschutzrecht, Flurbereinigungsrecht, Vermessungsrecht. T. 2
in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 2002, Heft 9, S.
374-382
Winter,
Gerd: Die Dogmatik der Direktwirkung von EG-Richtlinien und ihre Bedeutung für
das EG-Naturschutzrecht
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2002, Heft 5, S. 313-318
Online-Zeitschrift: Naturschutz in Recht und Praxis
Heft 1 (2002):
Das
erste Heft von Naturschutz in Recht und Praxis erschien im November 2002. "Blättern"
Sie darin unter http://www.naturschutzrecht.net/online-zeitschrift.
Aus dem Inhalt von Heft 1:
Fachbeitrag: Die Berücksichtigung des Vogelschutzes an Energiefreileitungen
im novellierten Bundesnaturschutzgesetz, Anke Schumacher
Europäische Union: Das 6. Umweltaktionsprogramm - ein neues "Grundgesetz"
für die Umweltpolitik der EU
Rechtsprechungsübersicht: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie
Rechtsprechung:
EuGH, Urteil vom 11.9.2001 - C-71/99 Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
- Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Erhaltung
der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 4 Absatz 1 - Liste von Gebieten
- Informationen über die Gebiete
BVerwG, Urteil vom 17.5.2002 - 4 A 28.01 Zu einer Alternativlösung i.S.d.
Art. 6 Abs. 4 FFH-RL
BVerwG, Urteil vom 28.6.2002 - 4 A 59/01 Anerkannte Naturschutzverbände:
hier die Eröffnung rückwirkender Klagebefugnis durch das BNatSchGNeuregG
BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15/01 Zum Begriff des faktischen Vogelschutzgebiets;
Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000 und potentielles FFH- Gebiet
Weitere Informationen zum Naturschutzrecht finden Sie unter
http://www.naturschutzrecht.net