Newsletter Naturschutzrecht Nr. 01 vom 30.1.2003
verantwortlich für den Inhalt: Informationsdienst für Natur- und Umweltschutz Tübingen, A. & J. Schumacher GbR

Inhalt:
Aktuelle Meldungen
Gesetzesänderungen
Rechtsprechung
Literatur

Aktuelle Meldungen:


Mangelnde Umsetzung von Umweltschutzvorschriften in Deutschland

Mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg, das Vereinigte Königreich, Österreich, Italien, Spanien, Finnland, Deutschland und Griechenland wird die Europäische Kommission zum Schutz der europäischen Umwelt tätig. Die Kommission ist darüber besorgt, dass diese Mitgliedstaaten gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für öffentliche und private Projekte vorschreiben. Die Bundesregierung hat wegen der nicht ausreichenden Umsetzung der UVP-Richtlinie bei Straßenbauprojekten ein letztes Mahnschreiben (eine mit Gründen versehene Stellungnahme) erhalten, da es die meisten Bundesländer unterlassen haben, die Richtlinie gänzlich oder in Teilen umzusetzen. Sofern nicht binnen zweier Monate nach Eingang der mit Gründen versehenen Stellungnahme eine befriedigende Antwort erteilt wird, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Deutschland wird ein letztes Mahnschreiben erhalten, weil die meisten Länder es unterlassen haben, die UVP-Richtlinie bei Straßenbauprojekten umzusetzen bzw. korrekt umzusetzen.
(Auszug aus: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2003)

Gewässerschutz: Rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland
Die Europäische Kommission wird zwei Mahnungen wegen Missachtung der Badegewässer- und Nitrat-Richtlinien an Deutschland richten.
Der Gerichtshof urteilte 1999, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Badegewässerrichtlinie nicht nachgekommen sei. Die alten Bundesländer hatten es versäumt, bis Dezember 1985 sicherzustellen, dass die Qualität der Badegewässer den Normen der Richtlinie entsprach. Deutschland hatte ferner die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit der Probenahmen missachtet. Bei den Binnengewässern ist die Lage nach wie vor unbefriedigend, und die Kommission hat deshalb beschlossen, eine letzte schriftliche Mahnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme an Deutschland zu richten.
2002 urteilte der Gerichtshof, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen verabschiedet hatte, um die Bestimmungen der Nitrat-Richtlinie zu erfüllen. In der deutschen "Düngeverordnung" aus dem Jahr 1996 lagen die festgelegten Höchstmengen nitrathaltiger Düngemittel, die auf Ackerland ausgebracht werden, zu hoch. Da entsprechende Maßnahmen bisher jedoch nicht notifiziert wurden, hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben (erstes Mahnschreiben) an Deutschland zu richten.
(Auszug aus: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2003)

Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zur Genstabilität
Die Eigenschaften und Merkmale gentechnisch veränderter Bäume sind nicht immer von Dauer. Für Bäume ist dies besonders kritisch, weil sie wegen ihrer langen Lebenszeit schwierig zu testen und zu kontrollieren sind. Eine Markteinführung transgener Bäume in Europa ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) wegen der ungelösten Sicherheitsfragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass gentechnisch veränderte Lebewesen über die natürliche Schwankungsbreite hinaus zusätzlichen Einflüssen unterliegen, die zu Veränderungen der Merkmalsausprägung eines Individuums führen. Davon sind auch genetische Veränderungen betroffen, die zur Sterilität führen und somit Sicherheit vor ungewolltem Auskreuzen und Ausbreiten bieten sollen.
Die Verbreitung gentechnisch veränderter Bäume muss verhindert werden, um ein Risiko für unsere heimischen Wälder zu vermeiden. Deshalb setzt die Forschung hier auf so genannte biologische Sicherheitssysteme. Diese Systeme wirken in der Pflanze und machen sie steril, also vermehrungsunfähig. Ob und wie dies für langlebige Organismen - wie Bäume - sichergestellt werden kann, ist noch mit vielen Fragen behaftet. Da es gegenwärtig noch kein ausreichend stabiles biologisches Sicherheitssystem für Bäume gibt, müssen, um das Risiko einer Ausbreitung in der Umwelt so gering wie möglich zu halten, mindestens zwei verschiedene Systeme, zum Beispiel zwei unterschiedlich wirkende Sterilitätsmechanismen, in einer Pflanze kombiniert werden.
(Auszug aus: Umweltbundesamt, Pressemitteilung vom 11.12.2002)
Hinweis: Die Studie "Stabilität transgen vermittelter Merkmale in gentechnisch veränderten Pflanzen mit dem Schwerpunkt transgene Gehölzarten und Sterilitätsgene" ist in der Reihe UBA-Texte als Nr. 53/02 erschienen, umfasst 126 Seiten und kostet 7,50 Euro. Eine Bestellung ist auch im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de möglich.

Über 20 Prozent der deutschen Fließgewässer sind naturnah und vom Menschen wenig verändert
Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Niedersächsische Umweltminister Wolfgang Jüttner, haben die erste bundesweite Gewässerstrukturkarte vorgelegt. Die von der LAWA gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erarbeitete Karte gibt zum ersten Mal einen Überblick über die von Menschenhand vorgenommenen Eingriffe in die Gewässerstruktur. Die Karte zeigt einen hohen Anteil an deutlich bis vollständig veränderten Gewässerabschnitten. Über 20 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche - überwiegend in weniger besiedelten Regionen - sind noch in einem naturnahen Zustand oder vom Menschen wenig bis mäßig verändert.
Für die Gewässerstrukturkarte wurden insgesamt 33 000 Kilometer Fliessgewässer (ausgenommen künstlich angelegte) untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden in 7 Stufen - von Klasse 1 (unverändert) bis Klasse 7 (vollständig verändert) - dargestellt. Zu den Ursachen für eine naturferne Gewässerstruktur gehören vor allem die vielfältigen Nutzungen des Gewässers und der Flussaue, u.a. durch Deichbauten, Ausbau für die Schifffahrt, Querbauwerke zur Abflussregulierung und Gewässeraufstau zur Energiegewinnung. Mit der Zunahme von Strukturveränderungen an den Flüssen geht häufig auch eine Verarmung der biologischen Vielfalt im Gewässer und Uferbereich einher. Deshalb ist die Karte eine wichtige Arbeitshilfe, um die Fliessgewässerstruktur weiter zu verbessern und die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Bis 2015 sollen die Fliessgewässer in den Mitgliedsstaaten insgesamt einen guten ökologischen Zustand erreichen.
(Auszug aus: Gemeinsame Pressemitteilung von BMU und Umweltministerium Niedersachsen vom 16.1.2003)
Hinweis: Die Gewässerstrukturkarte kostet 12,50 EUR + Porto / Verpackung und ist erhältlich bei der Kulturbuch Verlag GmbH, Sprosserweg 3, 12313 Berlin, Tel.: 030-6618484.


Gesetzesänderungen:

Baden-Württemberg

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)
vom 19.11.2002, GBl. S. 428, ber. S. 531

Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG)
vom 31.8.1995, GBl. S. 685, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S. 428

Bayern

Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
vom 18.8.1998, GVBl. S. 593, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 975

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
vom 25.8.1982, GVBl. S 824, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 962

Bayerische Bauordnung (BayBO)
vom 4.8.1997, GVBl. S. 433, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 962

Bremen

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung)
vom 5.12.2002, Brem.GBl. S. 647

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
vom 27.3.1995, Brem.GBl. S. 211, zuletzt geändert am 17.12.2002, Brem.GBl. S. 605

Brandenburg

Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Nebelkrähen (Corvus corone cornix) zum Schutz gefährdeter heimischer Niederwildarten
vom 18.12.2002, ABl. 2003 S. 25

Hamburg

Hamburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Hamburgisches Naturschutzgesetz - HmbNatSchG)
vom 7.8.2001, HmbGVBl. S. 281, geändert am 17.12.2002, HmbGVBl. S. 347

Hessen

Hessisches Wassergesetz (HWG)
vom 18.12.2002, GVBl. I 2003 S. 10

Regelung über den in einem Fließgewässer zu belassenden Mindestabfluss bei der Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser
vom 9.12.2002, StAnz. 2003 S. 158

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz - LNatG M-V),
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22.10.2002, GVOBl.M-V 2003 S. 1

Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern
vom 29.11.2002, AmtsBl.M-V S. 1507

Niedersachsen

Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
vom 19.2.1999, Nds.GVBl. S. 46, zuletzt geändert am 12.12.2002, Nds.GVBl. S. 802

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
vom 13.7.1995, Nds.GVBl. S. 1991, zuletzt geändert am 11.12.2002, Nds.GVBl. S. 796

Rheinland-Pfalz

Natura 2000-Gebiete
vom 6.12.2002, MinBl. S. 534

Saarland

Gesetz Nr. 1507 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG)
vom 30.10.2002, Amtsbl. S. 2494

Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte und des gewässerökologischen Zustandes sowie zum sparsamen Umgang mit Wasser (Förderrichtlinie Gewässergüte - FRGG)
vom 18.11.2002, SächsABl. S. 1239

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Freistaat Sachsen (Naturschutzrichtlinie)
vom 18.12.2002, SächsABl. 2003 S. 41

Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO)
vom 6.11.2002, GVOBl.Schl.-H. S. 220

Thüringen

Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz - ThürNatG)
vom 29.4.1999, GVBl. S. 298, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S.17 und 19

Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 485, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S. 19

Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thüringer UVP-Gesetz - ThürUVPG)
vom 6.1.2003, GVBl. S. 19

Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 501, zuletzt geändert am 18.12.2002, GVBl. S. 480

Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 469, zuletzt geändert am 18.12.2002, GVBl. S. 480

Erste Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (1. DVOThürWaldG)
vom 27.7.1995, GVBl. S. 299, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S. 17


Rechtsprechung:

VG Gießen, 5.7.2002, 2 E 2380/99
Einziehung von in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Tieren, Kosten für die Unterbringung

BNatSchG § 21f Abs. 5
1. Der Einführer im Sinne des § 21f Abs. 5 BNatSchG hat die Kosten für Unterbringung und Pflege bei rechtmäßiger Einziehung von in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Tieren einer gesetzlich besonders geschützten Art (hier maurische Landschildkröte) zu tragen, wenn er nicht nachweisen kann, dass die Einfuhr erlaubt war und die Rücksendung an den Ausführer sich aus Gründen des Tierschutzes verbietet.
2. Bei der Auferlegung der Kosten hat die einziehende Behörde das schutzwürdige Interesse des Kostenpflichtigen an der Geringhaltung der Kosten zu beachten.
Fundstelle: NuR 2002, S. 762

OVG Münster, 2.7.2002, 7 B 918/02
Flächennutzungsplan, Zulässigkeit von Windenergieanlagen

BauGB §§ 15, 35 Abs. 3
1. Beabsichtigt die Gemeinde, durch einen einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz des Landschaftsbilds restriktiv zu steuern (hier: vorgesehene Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf 100m Höhe), kann eine solche Bebauungsplanung mit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB gesichert werden.
2. Bei der weiteren Abwicklung der Bebauungsplanung hat die Gemeinde konkret abwägend zu prüfen, ob die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen der ausgeschlossenen Windenergieanlagen auf den betroffenen Landschaftsraum so gewichtig sind, dass sie die vorgesehene Einschränkung der vom Flächennutzungsplan vorgegebenen Errichtungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen gerechtfertigt erscheinen lassen; sie hat ferner zu prüfen, ob im Ergebnis eine Umsetzung des Flächennutungsplans etwa unter wirtschaftlichen Aspekten faktisch unterlaufen wird.
Fundstelle: UPR 2003, S. 40

 

Literatur:

Bell, Albrecht; Herrmann, Nikolaus: Konkurrenz von Fach- und Bauleitplanung im Freistaat Sachsen
in: Landes- und Kommunalplanung, 2002, Heft 9, S. 393-401

Bungenberg, Marc; Nowak, Carsten: Europäische Umweltverfassung und EG-Vergaberecht - zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei der Zuschlagserteilung
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2003, Heft 1, S. 10-15

Calließ, Christian: Die umweltrechtliche Verbandsklage nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Tendenzen zu einer "Privatisierung des Gemeinwohls" im Verwaltungsrecht?
in: Neue Juristische Wochenschrift, 2003, S. 97-102

Fischer-Hüftle, Peter: Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
in: Der bayerische Bürgermeister, 2002, Heft 9, S. 391-394

Hönig, Dietmar: Perspektiven des Naturschutzes. Bericht zum 7. Leipziger Umweltrechtssymposion vom 25. und 26. April 2002
in: Natur und Recht, 2002, Heft 11, S. 670-672

Kotulla, Michael: Das Wasserhaushaltsgesetz und dessen 7. Änderungsgesetz
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 12, S. 1409-1420

Mitschang, Stephan: UVP-pflichtige Bebauungspläne
in: Gewerbearchiv, 2002, Heft 7, S. 274-286

Möller-Meinecke, Matthias: Die neue bundesrechtliche Verbandsklage. Möglichkeiten und Grenzen
in: Naturschutz und Landschaftsplanung, 2002, Heft 12, S. 380-382

Murswiek, Dietrich: "Nachhaltigkeit" - Probleme der rechtlichen Umsetzung eines umweltpolitischen Leitbildes
in: Natur und Recht, 2002, Heft 11, S. 641-648

Norer, Roland: Die Alpenkonvention aus rechtlicher Sicht: ein Beitrag zum Jahr der Berge 2002
in: Agrarrecht, 2002, Heft 7, S. 205-209

Peine, Franz-Joseph: Das Recht des Nationalparks - Errichtung, Bestandsschutz, Nutzung
in: Landes- und Kommunalverwaltung, 2002, Heft 10, S. 441-447

Stich, Rudolf: Aufhellung wichtiger Vollzugsprobleme der naturschutzbezogenen Eingriffsregelung durch die Rechtsprechung - Unter Berücksichtigung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 23/24, S. 1588-1598

Stüer, Bernhard: Die naturschutzrechtliche Vereinsbeteiligung und Vereinsklage
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 708-714

Tegethof, Carsten: Die Vollzugsverantwortung für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
in: Natur und Recht, 2002, Heft 11, S. 654-660

Teßmer, Dirk: Rahmenrechtliche Vorgaben des neuen BNatSchG für die Landesnaturschutzgesetze. Eine Untersuchung anhand der jüngsten Novellierung des HENatG
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 714-719

Ziekow, Jan: Perspektiven von Öffentlichkeitsbeteiligung und Verbandsbeteiligung in der Raumordnung
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 701-708

 

Weitere Informationen zum Naturschutzrecht finden Sie unter
http://www.naturschutzrecht.net