Newsletter
Naturschutzrecht Nr. 01 vom 30.1.2003
verantwortlich für den Inhalt: Informationsdienst für Natur- und Umweltschutz
Tübingen, A. & J. Schumacher GbR
Inhalt:
Aktuelle Meldungen
Gesetzesänderungen
Rechtsprechung
Literatur
Mangelnde Umsetzung von Umweltschutzvorschriften in Deutschland
Mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg, das Vereinigte Königreich,
Österreich, Italien, Spanien, Finnland, Deutschland und Griechenland wird
die Europäische Kommission zum Schutz der europäischen Umwelt tätig.
Die Kommission ist darüber besorgt, dass diese Mitgliedstaaten gegen EU-Rechtsvorschriften
verstoßen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für
öffentliche und private Projekte vorschreiben. Die Bundesregierung hat
wegen der nicht ausreichenden Umsetzung der UVP-Richtlinie bei Straßenbauprojekten
ein letztes Mahnschreiben (eine mit Gründen versehene Stellungnahme) erhalten,
da es die meisten Bundesländer unterlassen haben, die Richtlinie gänzlich
oder in Teilen umzusetzen. Sofern nicht binnen zweier Monate nach Eingang der
mit Gründen versehenen Stellungnahme eine befriedigende Antwort erteilt
wird, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Deutschland
wird ein letztes Mahnschreiben erhalten, weil die meisten Länder es unterlassen
haben, die UVP-Richtlinie bei Straßenbauprojekten umzusetzen bzw. korrekt
umzusetzen.
(Auszug aus: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2003)
Gewässerschutz:
Rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland
Die Europäische Kommission wird zwei Mahnungen wegen Missachtung der Badegewässer-
und Nitrat-Richtlinien an Deutschland richten.
Der Gerichtshof urteilte 1999, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der
Badegewässerrichtlinie nicht nachgekommen sei. Die alten Bundesländer
hatten es versäumt, bis Dezember 1985 sicherzustellen, dass die Qualität
der Badegewässer den Normen der Richtlinie entsprach. Deutschland hatte
ferner die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit
der Probenahmen missachtet. Bei den Binnengewässern ist die Lage nach wie
vor unbefriedigend, und die Kommission hat deshalb beschlossen, eine letzte
schriftliche Mahnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme
an Deutschland zu richten.
2002 urteilte der Gerichtshof, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen
verabschiedet hatte, um die Bestimmungen der Nitrat-Richtlinie zu erfüllen.
In der deutschen "Düngeverordnung" aus dem Jahr 1996 lagen die
festgelegten Höchstmengen nitrathaltiger Düngemittel, die auf Ackerland
ausgebracht werden, zu hoch. Da entsprechende Maßnahmen bisher jedoch
nicht notifiziert wurden, hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben
(erstes Mahnschreiben) an Deutschland zu richten.
(Auszug aus: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2003)
Umweltbundesamt
veröffentlicht Studie zur Genstabilität
Die Eigenschaften und Merkmale gentechnisch veränderter Bäume sind
nicht immer von Dauer. Für Bäume ist dies besonders kritisch, weil
sie wegen ihrer langen Lebenszeit schwierig zu testen und zu kontrollieren sind.
Eine Markteinführung transgener Bäume in Europa ist aus Sicht des
Umweltbundesamtes (UBA) wegen der ungelösten Sicherheitsfragen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht zu verantworten. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass gentechnisch
veränderte Lebewesen über die natürliche Schwankungsbreite hinaus
zusätzlichen Einflüssen unterliegen, die zu Veränderungen der
Merkmalsausprägung eines Individuums führen. Davon sind auch genetische
Veränderungen betroffen, die zur Sterilität führen und somit
Sicherheit vor ungewolltem Auskreuzen und Ausbreiten bieten sollen.
Die Verbreitung gentechnisch veränderter Bäume muss verhindert werden,
um ein Risiko für unsere heimischen Wälder zu vermeiden. Deshalb setzt
die Forschung hier auf so genannte biologische Sicherheitssysteme. Diese Systeme
wirken in der Pflanze und machen sie steril, also vermehrungsunfähig. Ob
und wie dies für langlebige Organismen - wie Bäume - sichergestellt
werden kann, ist noch mit vielen Fragen behaftet. Da es gegenwärtig noch
kein ausreichend stabiles biologisches Sicherheitssystem für Bäume
gibt, müssen, um das Risiko einer Ausbreitung in der Umwelt so gering wie
möglich zu halten, mindestens zwei verschiedene Systeme, zum Beispiel zwei
unterschiedlich wirkende Sterilitätsmechanismen, in einer Pflanze kombiniert
werden.
(Auszug aus: Umweltbundesamt, Pressemitteilung vom 11.12.2002)
Hinweis: Die Studie "Stabilität transgen vermittelter Merkmale
in gentechnisch veränderten Pflanzen mit dem Schwerpunkt transgene Gehölzarten
und Sterilitätsgene" ist in der Reihe UBA-Texte als Nr. 53/02 erschienen,
umfasst 126 Seiten und kostet 7,50 Euro. Eine Bestellung ist auch im Internet
unter http://www.umweltbundesamt.de möglich.
Über
20 Prozent der deutschen Fließgewässer sind naturnah und vom Menschen
wenig verändert
Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA), der Niedersächsische Umweltminister Wolfgang Jüttner,
haben die erste bundesweite Gewässerstrukturkarte vorgelegt. Die von der
LAWA gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erarbeitete Karte gibt zum ersten Mal
einen Überblick über die von Menschenhand vorgenommenen Eingriffe
in die Gewässerstruktur. Die Karte zeigt einen hohen Anteil an deutlich
bis vollständig veränderten Gewässerabschnitten. Über 20
Prozent der deutschen Flüsse und Bäche - überwiegend in weniger
besiedelten Regionen - sind noch in einem naturnahen Zustand oder vom Menschen
wenig bis mäßig verändert.
Für die Gewässerstrukturkarte wurden insgesamt 33 000 Kilometer Fliessgewässer
(ausgenommen künstlich angelegte) untersucht und bewertet. Die Ergebnisse
werden in 7 Stufen - von Klasse 1 (unverändert) bis Klasse 7 (vollständig
verändert) - dargestellt. Zu den Ursachen für eine naturferne Gewässerstruktur
gehören vor allem die vielfältigen Nutzungen des Gewässers und
der Flussaue, u.a. durch Deichbauten, Ausbau für die Schifffahrt, Querbauwerke
zur Abflussregulierung und Gewässeraufstau zur Energiegewinnung. Mit der
Zunahme von Strukturveränderungen an den Flüssen geht häufig
auch eine Verarmung der biologischen Vielfalt im Gewässer und Uferbereich
einher. Deshalb ist die Karte eine wichtige Arbeitshilfe, um die Fliessgewässerstruktur
weiter zu verbessern und die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.
Bis 2015 sollen die Fliessgewässer in den Mitgliedsstaaten insgesamt einen
guten ökologischen Zustand erreichen.
(Auszug aus: Gemeinsame Pressemitteilung von BMU und Umweltministerium Niedersachsen
vom 16.1.2003)
Hinweis: Die Gewässerstrukturkarte kostet 12,50 EUR + Porto / Verpackung
und ist erhältlich bei der Kulturbuch Verlag GmbH, Sprosserweg 3, 12313
Berlin, Tel.: 030-6618484.
Baden-Württemberg
Landesgesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)
vom 19.11.2002, GBl. S. 428, ber. S. 531
Waldgesetz
für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG)
vom 31.8.1995, GBl. S. 685, zuletzt geändert am 19.11.2002, GBl. S. 428
Bayern
Gesetz
über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in
der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
vom 18.8.1998, GVBl. S. 593, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 975
Waldgesetz
für Bayern (BayWaldG)
vom 25.8.1982, GVBl. S 824, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 962
Bayerische
Bauordnung (BayBO)
vom 4.8.1997, GVBl. S. 433, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl. S. 962
Bremen
Verordnung
zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung)
vom 5.12.2002, Brem.GBl. S. 647
Bremische
Landesbauordnung (BremLBO)
vom 27.3.1995, Brem.GBl. S. 211, zuletzt geändert am 17.12.2002, Brem.GBl.
S. 605
Brandenburg
Voraussetzungen
für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Nebelkrähen
(Corvus corone cornix) zum Schutz gefährdeter heimischer Niederwildarten
vom 18.12.2002, ABl. 2003 S. 25
Hamburg
Hamburgisches
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Hamburgisches Naturschutzgesetz - HmbNatSchG)
vom 7.8.2001, HmbGVBl. S. 281, geändert am 17.12.2002, HmbGVBl. S. 347
Hessen
Hessisches
Wassergesetz (HWG)
vom 18.12.2002, GVBl. I 2003 S. 10
Regelung
über den in einem Fließgewässer zu belassenden Mindestabfluss
bei der Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser
vom 9.12.2002, StAnz. 2003 S. 158
Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz
zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz
- LNatG M-V),
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22.10.2002, GVOBl.M-V 2003 S. 1
Neuaufstellung
des Landesraumordnungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern
vom 29.11.2002, AmtsBl.M-V S. 1507
Niedersachsen
Niedersächsisches
Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
vom 19.2.1999, Nds.GVBl. S. 46, zuletzt geändert am 12.12.2002, Nds.GVBl.
S. 802
Niedersächsische
Bauordnung (NBauO)
vom 13.7.1995, Nds.GVBl. S. 1991, zuletzt geändert am 11.12.2002, Nds.GVBl.
S. 796
Rheinland-Pfalz
Natura
2000-Gebiete
vom 6.12.2002, MinBl. S. 534
Saarland
Gesetz
Nr. 1507 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG)
vom 30.10.2002, Amtsbl. S. 2494
Sachsen
Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte
und des gewässerökologischen Zustandes sowie zum sparsamen Umgang
mit Wasser (Förderrichtlinie Gewässergüte - FRGG)
vom 18.11.2002, SächsABl. S. 1239
Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für
die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Freistaat Sachsen
(Naturschutzrichtlinie)
vom 18.12.2002, SächsABl. 2003 S. 41
Schleswig-Holstein
Landesverordnung
zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein
(LFischG-DVO)
vom 6.11.2002, GVOBl.Schl.-H. S. 220
Thüringen
Thüringer
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz
- ThürNatG)
vom 29.4.1999, GVBl. S. 298, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S.17 und
19
Gesetz
zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung
der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 485, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S. 19
Thüringer
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thüringer
UVP-Gesetz - ThürUVPG)
vom 6.1.2003, GVBl. S. 19
Thüringer
Fischereigesetz (ThürFischG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 501, zuletzt geändert am 18.12.2002, GVBl. S. 480
Thüringer
Jagdgesetz (ThJG)
vom 25.8.1999, GVBl. S. 469, zuletzt geändert am 18.12.2002, GVBl. S. 480
Erste
Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (1. DVOThürWaldG)
vom 27.7.1995, GVBl. S. 299, zuletzt geändert am 6.1.2003, GVBl. S. 17
VG
Gießen, 5.7.2002, 2 E 2380/99
Einziehung von in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Tieren, Kosten
für die Unterbringung
BNatSchG § 21f Abs. 5
1. Der Einführer im Sinne des § 21f Abs. 5 BNatSchG hat die Kosten
für Unterbringung und Pflege bei rechtmäßiger Einziehung von
in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Tieren einer gesetzlich
besonders geschützten Art (hier maurische Landschildkröte) zu tragen,
wenn er nicht nachweisen kann, dass die Einfuhr erlaubt war und die Rücksendung
an den Ausführer sich aus Gründen des Tierschutzes verbietet.
2. Bei der Auferlegung der Kosten hat die einziehende Behörde das schutzwürdige
Interesse des Kostenpflichtigen an der Geringhaltung der Kosten zu beachten.
Fundstelle: NuR 2002, S. 762
OVG
Münster, 2.7.2002, 7 B 918/02
Flächennutzungsplan, Zulässigkeit von Windenergieanlagen
BauGB §§ 15, 35 Abs. 3
1. Beabsichtigt die Gemeinde, durch einen einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit
von Windenergieanlagen in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone
für Windenergieanlagen zum Schutz des Landschaftsbilds restriktiv zu steuern
(hier: vorgesehene Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen
auf 100m Höhe), kann eine solche Bebauungsplanung mit der Zurückstellung
von Baugesuchen nach § 15 BauGB gesichert werden.
2. Bei der weiteren Abwicklung der Bebauungsplanung hat die Gemeinde konkret
abwägend zu prüfen, ob die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen
der ausgeschlossenen Windenergieanlagen auf den betroffenen Landschaftsraum
so gewichtig sind, dass sie die vorgesehene Einschränkung der vom Flächennutzungsplan
vorgegebenen Errichtungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen gerechtfertigt
erscheinen lassen; sie hat ferner zu prüfen, ob im Ergebnis eine Umsetzung
des Flächennutungsplans etwa unter wirtschaftlichen Aspekten faktisch unterlaufen
wird.
Fundstelle: UPR 2003, S. 40
Bell,
Albrecht; Herrmann, Nikolaus: Konkurrenz von Fach- und Bauleitplanung im Freistaat
Sachsen
in: Landes- und Kommunalplanung, 2002, Heft 9, S. 393-401
Bungenberg,
Marc; Nowak, Carsten: Europäische Umweltverfassung und EG-Vergaberecht
- zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei der Zuschlagserteilung
in: Zeitschrift für Umweltrecht, 2003, Heft 1, S. 10-15
Calließ,
Christian: Die umweltrechtliche Verbandsklage nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Tendenzen zu einer "Privatisierung des Gemeinwohls" im Verwaltungsrecht?
in: Neue Juristische Wochenschrift, 2003, S. 97-102
Fischer-Hüftle,
Peter: Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
in: Der bayerische Bürgermeister, 2002, Heft 9, S. 391-394
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Dietmar: Perspektiven des Naturschutzes. Bericht zum 7. Leipziger Umweltrechtssymposion
vom 25. und 26. April 2002
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Kotulla,
Michael: Das Wasserhaushaltsgesetz und dessen 7. Änderungsgesetz
in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2002, Heft 12, S. 1409-1420
Mitschang,
Stephan: UVP-pflichtige Bebauungspläne
in: Gewerbearchiv, 2002, Heft 7, S. 274-286
Möller-Meinecke,
Matthias: Die neue bundesrechtliche Verbandsklage. Möglichkeiten und Grenzen
in: Naturschutz und Landschaftsplanung, 2002, Heft 12, S. 380-382
Murswiek,
Dietrich: "Nachhaltigkeit" - Probleme der rechtlichen Umsetzung eines
umweltpolitischen Leitbildes
in: Natur und Recht, 2002, Heft 11, S. 641-648
Norer,
Roland: Die Alpenkonvention aus rechtlicher Sicht: ein Beitrag zum Jahr der
Berge 2002
in: Agrarrecht, 2002, Heft 7, S. 205-209
Peine,
Franz-Joseph: Das Recht des Nationalparks - Errichtung, Bestandsschutz, Nutzung
in: Landes- und Kommunalverwaltung, 2002, Heft 10, S. 441-447
Stich,
Rudolf: Aufhellung wichtiger Vollzugsprobleme der naturschutzbezogenen Eingriffsregelung
durch die Rechtsprechung - Unter Berücksichtigung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 23/24, S. 1588-1598
Stüer,
Bernhard: Die naturschutzrechtliche Vereinsbeteiligung und Vereinsklage
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 708-714
Tegethof,
Carsten: Die Vollzugsverantwortung für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
in: Natur und Recht, 2002, Heft 11, S. 654-660
Teßmer,
Dirk: Rahmenrechtliche Vorgaben des neuen BNatSchG für die Landesnaturschutzgesetze.
Eine Untersuchung anhand der jüngsten Novellierung des HENatG
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 714-719
Ziekow,
Jan: Perspektiven von Öffentlichkeitsbeteiligung und Verbandsbeteiligung
in der Raumordnung
in: Natur und Recht, 2002, Heft 12, S. 701-708
Weitere
Informationen zum Naturschutzrecht finden Sie unter
http://www.naturschutzrecht.net