Verbesserter Naturschutz per Gesetz - WWF bewertet neues Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich positiv
Pressemitteilung des
WWF vom 15.11.2001
Frankfurt, 15.11.2001:
Der WWF begrüßt das heute vom Bundestag verabschiedete Bundesnaturschutzgesetz.
Die Novelle sei ein wichtiger Baustein der rot-grünen Regierung, die biologische
Vielfalt und eine schonende, nachhaltige Nutzung der Natur in Deutschland zu
verbessern und zu sichern.
„Über 20 Jahre hat sich in Sachen Gesetzgebung beim Naturschutz nichts getan.
Jetzt wurden mehrere wichtige Verbesserungen erreicht. Der WWF begrüßt das neue
Gesetz ausdrücklich,“ so Imke Lübbeke, Referentin Landwirtschaft beim WWF. „Nun
kommt es darauf an, dass die Länder mitziehen und das Gesetz umsetzen.“
Positiv zu bewerten sei die Zielmarke von zehn Prozent Biotopverbundfläche in
den Bundesländern, die die Gesetzesnovelle gesetzt habe. Dies sei entscheidend
für den Erhalt heimischer Pflanzen- und Tierarten. Außerdem lege das Gesetz
fest, dass Meeresnaturschutzgebiete einzurichten sind. Eingriffe in die Natur
in einem Abstand von 200 Seemeilen vor der deutschen Küste würden dadurch erschwert.
In der Landwirtschaft seien erstmals Mindeststandards mit Blick auf den Naturschutz
festgelegt. Landwirte müssen zum Beispiel dokumentieren, wann sie wieviel und
welche Düngemittel und Pflanzenschutzmittel einsetzen. Biotope und Hecken oder
Baumreihen müssen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten bleiben.
Wiesen dürfen in besonderen Gebieten wie Mooren in Zukunft nicht mehr in Ackerland
umgewandelt werden. Einen tragfähigen Kompromiss stellen aus Sicht des WWF auch
die letzten Änderungen zur Mindestdichte von Biotopflächen dar. In der Novelle
würden nicht mehr die Landwirte im Rahmen der guten fachlichen Praxis dazu verpflichtet,
eine Mindestdichte von Biotopflächen einzurichten. Vielmehr seien nun die Länder
gefordert, diese Mindestdichte durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Dies
ermöglicht Naturschutz in Kooperation mit der Landwirtschaft. Angepflanzte Hecken
oder angelegte Baumreihen könnten den Landwirten dann im Rahmen der Agrarumweltprogramme
entlohnt! werden.
Die Entscheidungkompetenz darüber, ob sogenannte Faunen- und Florenverfälscher,
also Tier- und Pflanzenarten, die ursprünglich nicht in einer Region vorkommen,
dort ausgesetzt werden dürfen, liege nach dem neuen Gesetz nicht mehr auf Länder-
sondern auf Bundesebene. Das sei zwar grundsätzlich zu befürworten, dennoch:
Diese Genehmigungsvorschrift müsse eigentlich auf EU-Ebene geregelt werden,
da sich Arten länderübergreifend verbreiten würden, so der WWF.