Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, NABU und BUND:

DNR, NABU und BUND unterstützenTrittins Naturschutznovelle / Hoffnung auf Nachbesserungen im Bundestag

Pressemitteilung von Mittwoch, 30. Mai 2001

Berlin, 30.05.2001: Anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung unterstützen die Natur- und Umweltschutzverbände Deutscher Naturschutzring (DNR), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Reform des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach 20-jährigem Stillstand bestehe jetzt die Hoffnung, noch in diesem Jahr eine umfassende Novelle zu verabschieden. Allerdings müssten im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch einige Nachbesserungen erfolgen.

"Besonders hervorzuheben sind die Fortschritte im Verhältnis Naturschutz und Landwirtschaft", erklärte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Entgegen der bisherigen Regelung müsse nicht mehr jede Nutzungsbeschränkung in der Land- und Forstwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis hinausgeht, entschädigt werden. Als wichtigen Impuls für die Agrarwende bezeichnete Weinzierl die naturschutzfachlichen Anforderungen an die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. "Auch der Bauernverband muss jetzt die Zeichen der Zeit begreifen und die neuen Regelungen des Naturschutzgesetzes mittragen", äußerte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Diese Änderung des Naturschutzgesetzes stellt für den ländlichen Raum und die bäuerliche Landwirtschaft eine große Chance dar.

"Der vorliegende Entwurf findet in zentralen Bereichen wie etwa der Forst- und Landwirtschaft unsere volle Zustimmung", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Flasbarth lobte vor allem die Regelungen zur naturnahen Forstwirtschaft: "Damit dürften Kahlschläge und Monokulturen in deutschen Wäldern endgültig der Vergangenheit angehören." Den vorgesehenen Schutz von Hecken und Feldgehölzen bewertete Flasbarth als wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Landwirtschaft. Besonders erfreut zeigte sich der NABU-Präsident von der Vorgabe, jeden neuen Strommast künftig für Vögel zu sichern und alte Masten binnen acht Jahren nachzubessern: "Mit diesem Schritt werden jährlich Tausende auch sehr seltener Vögel wie z.B. der Schreiadler vor dem Stromtod bewahrt.

"Allerdings hätte der Gesetzentwurf nach Ansicht des BUND im Abstimmungsverfahren auch einige Federn lassen müssen. Zu bemängeln sei außerdem die Eingriffsregelung. "Die bisher klare Vorschrift, dass vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen sind, wurde aufgeweicht", kritisiert Zahrnt. "Mit der neuen Regelung kann jeder Eingriff zugelassen werden, sofern Kompensationsmaßnahmen, die unter Umständen nur aus einer Geldzahlung bestehen, durchgeführt werden. Damit fällt die Möglichkeit zur Untersagung von Eingriffen aus Gründen des Naturschutzes faktisch weg. Die Aufforderung der Länder zu einer Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen kann dieses Manko nicht wettmachen", sagte die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt.

Die Eingriffsregelung sei eine der zentralsten Vorschriften im Bundesnaturschutzgesetz, weil sie das Naturschutzrecht in andere Fachplanungen wie das Bau- und Immissionsschutzrecht festschreibe. Der BUND hoffe, dass hier ebenso wie beispielsweise bei der Verschärfung der Biotopverbundvorschriften und der Wiederaufnahme des Meeresschutzes eine Nachbesserung auf parlamentarischem Wege stattfinde. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen müsse insbesondere in Schutzgebieten verboten werden. Auch sollte die Förderung von erneuerbaren Energien an die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes geknüpft werden.